Frag den DSB - Georg Baumann

Informationelle Selbstbestimmung

… bedeutet den Schutz des Einzelnen gegen die unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten. Sie hat in dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes ihre verfassungsrechtliche Grundlage.